Strafrechtsschutz – Ihre Verteidigung. Unsere Stärke.
Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Anklage – ein strafrechtlicher Vorwurf kann jeden treffen. Unser Ratgeber erklärt Ihre Rechte als Beschuldigter, Zeuge oder Opfer und zeigt, wie Sie sich mit dem erweiterten Strafrechtsschutz optimal absichern.
Themenübersicht
Strafrecht – die wichtigsten Themen
Vom Ermittlungsverfahren bis zur Nebenklage – alle relevanten Informationen zum Strafrechtsschutz auf einen Blick.
Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Bereits in dieser Phase sollten Sie anwaltlich vertreten sein, um Ihre Rechte zu wahren und Fehler zu vermeiden.
Strafbefehl
Ein Strafbefehl wird ohne mündliche Verhandlung erlassen und enthält meist eine Geldstrafe. Wird kein Einspruch eingelegt, wird er rechtskräftig wie ein Urteil. Innerhalb von 2 Wochen können Sie Einspruch einlegen und eine Hauptverhandlung erzwingen.
Anklage & Hauptverhandlung
Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, kommt es zur Hauptverhandlung vor Gericht. Hier werden Beweise erhoben, Zeugen vernommen und das Urteil gesprochen. Eine professionelle Strafverteidigung ist in dieser Phase unverzichtbar.
Vorladung als Zeuge
Als Zeuge werden Sie zur Aufklärung eines Sachverhalts geladen. Vor Gericht besteht eine Aussagepflicht – mit Ausnahmen bei Selbstbelastung oder Verwandtschaft. Kennen Sie Ihre Rechte, bevor Sie eine Aussage machen.
Nebenklage
Die Nebenklage gibt Opfern von Straftaten die Möglichkeit, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Als Nebenkläger haben Sie erweiterte Rechte: Akteneinsicht, Fragerecht und das Recht, Rechtsmittel einzulegen.
Strafverteidigung absichern
Ein strafrechtlicher Vorwurf erfordert sofortiges Handeln. Sichern Sie sich jetzt den erweiterten Strafrechtsschutz und überlassen Sie die Verteidigung nicht dem Zufall.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Strafrechtsschutz
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ermittlungsverfahren, Strafbefehl und Ihre Rechte im Strafrecht.
Was muss ich bei einer Vorladung als Beschuldigter beachten? expand_more
Bei einer Vorladung als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – nutzen Sie dieses Recht. Machen Sie keine Aussage ohne vorherige anwaltliche Beratung. Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen. Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger, der Akteneinsicht nehmen und Sie optimal beraten kann.
Was ist ein Strafbefehl und wie kann ich mich dagegen wehren? expand_more
Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem das Gericht ohne mündliche Verhandlung eine Strafe festsetzt – meist eine Geldstrafe. Ohne Einspruch wird er rechtskräftig und hat die gleiche Wirkung wie ein Urteil. Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Dann findet eine Hauptverhandlung statt.
Deckt der Strafrechtsschutz auch vorsätzliche Taten ab? expand_more
Der erweiterte Strafrechtsschutz deckt in der Regel den Vorwurf fahrlässiger Straftaten vollständig ab. Bei vorsätzlichen Taten greift der Schutz häufig nur für die anwaltliche Erstberatung. Wird der Beschuldigte jedoch freigesprochen oder das Verfahren eingestellt, werden die gesamten Verteidigungskosten nachträglich übernommen. Die genauen Bedingungen hängen vom gewählten Tarif ab.
Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab? expand_more
Ein Ermittlungsverfahren beginnt mit einem Anfangsverdacht – durch Anzeige, eigene Erkenntnisse der Polizei oder Hinweise Dritter. Die Staatsanwaltschaft leitet das Verfahren und beauftragt die Polizei mit Ermittlungen: Beweissicherung, Zeugenbefragung, Durchsuchungen. Am Ende entscheidet die Staatsanwaltschaft über Anklage, Strafbefehl oder Einstellung des Verfahrens.
Was sind meine Rechte als Zeuge bei einer Vorladung? expand_more
Als Zeuge sind Sie grundsätzlich verpflichtet, vor Gericht auszusagen. Vor der Polizei besteht hingegen keine Aussagepflicht. Sie haben ein Auskunftsverweigerungsrecht, wenn Sie sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden (§ 55 StPO). Auch Berufsgeheimnissträger wie Ärzte, Anwälte und Geistliche haben ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO).
Was ist eine Nebenklage und wann ist sie sinnvoll? expand_more
Die Nebenklage ermöglicht Opfern bestimmter Straftaten, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen. Als Nebenkläger haben Sie eigene Verfahrensrechte: Akteneinsicht, Fragerecht, Anwesenheitsrecht und das Recht auf einen Anwalt. Die Nebenklage ist besonders bei Gewaltdelikten, Sexualstraftaten und schweren Körperverletzungen sinnvoll und wird durch den Rechtsschutz finanziert.
Strafrechtsschutz – jetzt absichern
Ein strafrechtlicher Vorwurf kann existenzbedrohend sein. Mit dem erweiterten Strafrechtsschutz sind Anwalts- und Gerichtskosten abgedeckt – für Ihre bestmögliche Verteidigung.