Was kostet ein Rechtsstreit?
Berechnen Sie in Sekunden die voraussichtlichen Kosten eines Gerichtsverfahrens – Gerichtskosten, Anwaltskosten und Gesamtkosten für 1. und 2. Instanz nach GKG & RVG 2025.
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Häufige Fragen
FAQ zum Prozesskostenrechner
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und werden gemäß dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet. Die Gebühr wird anhand einer Tabelle ermittelt. In der 1. Instanz fallen in der Regel 3,0 Gebührensätze an. Hinzu kommt eine Zustellungspauschale von 22 EUR. Bei einer Berufung (2. Instanz) erhöhen sich die Gerichtskosten um den Faktor 1,5.
Das RVG regelt die Vergütung von Rechtsanwälten in Deutschland. Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich nach dem Streitwert. Im Zivilprozess fallen typischerweise eine 1,3-fache Verfahrensgebühr und eine 1,2-fache Terminsgebühr an, jeweils zuzüglich einer Auslagenpauschale von 22 EUR und 19 % Mehrwertsteuer.
Im Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit: In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten. Ab der 2. Instanz (Berufung) gelten dann die üblichen Kostenerstattungsregeln wie im Zivilrecht.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Gerichtskosten, die eigenen Anwaltskosten sowie die gegnerischen Anwaltskosten bei Niederlage – abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab. Bei Rechtsschutz NRW beraten wir Sie gerne zu den passenden Tarifen.
Der Rechner liefert eine gute Näherung auf Basis der gesetzlichen Gebührentabellen (GKG und RVG, Stand 2025). Die tatsächlichen Kosten können je nach Verfahrensverlauf, Anzahl der Verhandlungstage und Zusatzkosten (z. B. Sachverständigengutachten) abweichen. Für eine exakte Berechnung empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.
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