Arbeitsrecht

Homeoffice-Anspruch:
Was das neue Gesetz bedeutet

Gibt es ein gesetzliches Recht auf mobiles Arbeiten? Wir erklären die aktuelle Rechtslage, Arbeitgeberpflichten und was Sie bei einer Ablehnung tun können.

calendar_today 15. Jan. 2026 · schedule 8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • check_circle Ein allgemeines gesetzliches Recht auf Homeoffice gibt es in Deutschland bislang nicht – aber die Rechtsprechung entwickelt sich weiter.
  • check_circle Arbeitgeber müssen einen Homeoffice-Wunsch ernsthaft prüfen und eine Ablehnung sachlich begründen.
  • check_circle Für die Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes gelten klare Arbeitgeberpflichten.
  • check_circle Ein Berufsrechtsschutz schützt Sie bei Konflikten rund ums Homeoffice.

Gibt es ein Recht auf Homeoffice?

Seit der Corona-Pandemie arbeiten Millionen Deutsche regelmäßig von zu Hause. Doch als die pandemische Sonderlage endete, stellten sich viele Arbeitnehmer die Frage: Habe ich einen Anspruch auf Homeoffice? Die Antwort ist juristisch differenziert.

Ein ausdrückliches, allgemeines Recht auf Homeoffice ist im deutschen Arbeitsrecht noch nicht verankert. Der Gesetzgeber hat zwar verschiedene Entwürfe vorgelegt – darunter das viel diskutierte „Mobile-Arbeit-Gesetz“ –, ein verbindliches Gesetz steht jedoch weiterhin aus. Trotzdem gibt es durchaus rechtliche Grundlagen, auf die sich Arbeitnehmer stützen können.

Entscheidend sind dabei betriebliche Vereinbarungen, Tarifverträge und individuelle Arbeitsverträge. Ist Homeoffice dort geregelt, haben Sie einen vertraglichen Anspruch. Darüber hinaus hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren klargestellt, dass der Arbeitgeber einen Homeoffice-Wunsch nicht einfach willkürlich ablehnen darf. Vielmehr muss er betriebliche Gründe anführen, die gegen mobiles Arbeiten sprechen.

Pflichten des Arbeitgebers im Homeoffice

Wenn Homeoffice vereinbart wird – sei es vertraglich oder durch betriebliche Übung –, treffen den Arbeitgeber eine Reihe von Pflichten, die oft unterschätzt werden:

devices Ausstattung & Equipment

Der Arbeitgeber muss die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen: Laptop, Monitor, Tastatur, Bürostuhl und ggf. einen Schreibtisch. Alternativ kann eine pauschale Kostenerstattung vereinbart werden. Viele Gerichte gehen davon aus, dass der Arbeitgeber mindestens die laufenden Kosten (Strom, Internet-Anteil) tragen muss.

health_and_safety Arbeitsschutz

Die Arbeitstättenverordnung gilt grundsätzlich auch für den Homeoffice-Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und sicherstellen, dass der häusliche Arbeitsplatz ergonomischen Mindestanforderungen entspricht. Dies kann per Fragebogen oder durch einen Vor-Ort-Besuch (mit Zustimmung) geschehen.

schedule Arbeitszeitgesetz

Auch im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Maximale Arbeitszeit von 8 Stunden (ausnahmsweise 10 Stunden), Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden und ein Verbot der Sonntagsarbeit gelten unverändert. Der Arbeitgeber ist für die Dokumentation der Arbeitszeiten verantwortlich.

Kostenerstattung: Was Ihnen zusteht

Die Frage, wer die Kosten für das Homeoffice trägt, ist häufig Streitpunkt. Grundsätzlich gilt: Arbeitsmittel sind Sache des Arbeitgebers (§ 670 BGB analog). Dazu zählen:

  • Hardware: Computer, Monitor, Drucker, Headset
  • Software & Lizenzen für die berufliche Nutzung
  • Büromöbel (ergonomischer Stuhl, höhenverstellbarer Tisch)
  • Anteilige Kosten für Strom und Internet
  • Büromaterial (Papier, Toner, etc.)

In der Praxis vereinbaren viele Unternehmen eine monatliche Homeoffice-Pauschale zwischen 30 und 100 Euro. Steuerlich können Arbeitnehmer zudem die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro/Jahr) geltend machen – auch ohne separates Arbeitszimmer.

Datenschutz im Homeoffice

Ein oft vernachlässigtes Thema: Auch im Homeoffice gelten die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz uneingeschränkt. Arbeitgeber sind verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) für den häuslichen Arbeitsplatz zu definieren. Dazu gehören:

  • Verschlüsselte VPN-Verbindung für den Zugriff auf Firmendaten
  • Abschließbarer Schrank für physische Dokumente
  • Bildschirmsperre und sichere Passwörter
  • Keine private Nutzung des Arbeitsgeräts (oder klare Regelung)
  • Regelungen zum Umgang mit vertraulichen Telefonaten

Wichtig: Verstößt der Arbeitnehmer gegen Datenschutzrichtlinien im Homeoffice, kann dies eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen. Umgekehrt haftet der Arbeitgeber, wenn er keine ausreichenden Schutzmaßnahmen bereitgestellt hat.

Was tun, wenn der Arbeitgeber Homeoffice ablehnt?

Lehnt Ihr Arbeitgeber Ihren Homeoffice-Wunsch ab, sollten Sie zunächst prüfen, ob es eine vertragliche oder tarifvertragliche Grundlage gibt. Folgende Schritte sind empfehlenswert:

  1. 1
    Schriftlichen Antrag stellen: Formulieren Sie Ihren Homeoffice-Wunsch schriftlich und bitten Sie um eine begründete Antwort innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 4 Wochen).
  2. 2
    Begründung prüfen: Die Ablehnung muss auf betrieblichen Gründen basieren. Pauschale Aussagen wie „Das machen wir hier nicht“ reichen nicht aus.
  3. 3
    Betriebsrat einschalten: Falls vorhanden, kann der Betriebsrat bei der Durchsetzung Ihres Anliegens unterstützen (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG).
  4. 4
    Rechtliche Beratung suchen: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob die Ablehnung rechtmäßig ist – und ob Sie ggf. Ansprüche durchsetzen können.

Gerade in solchen Konfliktsituationen ist ein Berufsrechtsschutz unverzichtbar. Er übernimmt die Kosten für anwaltliche Beratung und – falls nötig – eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung. So können Sie Ihre Rechte durchsetzen, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen.

Unfallversicherung im Homeoffice

Seit der Reform des § 8 SGB VII stehen auch Wege innerhalb der eigenen Wohnung, die unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Gang vom Schreibtisch in die Küche zum Kaffee holen ist ebenso versichert wie der Gang zur Toilette – sofern er während der Arbeitszeit stattfindet.

Allerdings sind die Grenzen fließend: Wer während der Arbeitszeit die Waschmaschine befüllt und dabei stürzt, ist nicht versichert. Es kommt immer auf den unmittelbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit an.

Fazit: Absicherung ist entscheidend

Das Homeoffice ist aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken – doch die rechtliche Lage bleibt komplex. Ob Kostenerstattung, Datenschutz oder Arbeitszeiterfassung: Konflikte mit dem Arbeitgeber sind keine Seltenheit. Ein Privat- und Berufsrechtsschutz gibt Ihnen die Sicherheit, Ihre Rechte notfalls auch gerichtlich durchzusetzen – ohne finanzielles Risiko.

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