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Bussgeldkatalog 2025
Bussgeldrechner 2025
Berechnen Sie sofort Bussgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot – aktuell nach dem Bussgeldkatalog 2025.
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Rechtsschutz
Einspruch? Mit Verkehrsrechtsschutz abgesichert.
Gegen viele Bussgeldbescheide lohnt sich ein Einspruch. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt der Versicherer Anwalts- und Gerichtskosten – auch bei Punkten und Fahrverbot.
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FAQ
Häufige Fragen zu Bussgeld & Punkten
Wie funktioniert das Punktesystem in Flensburg? expand_more
Das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg erfasst Verkehrsverstösse mit Punkten. Bei 1–3 Punkten erfolgt eine Vormerkung, bei 4–5 Punkten eine Ermahnung, bei 6–7 Punkten eine Verwarnung. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Punkte verfallen je nach Schwere nach 2,5, 5 oder 10 Jahren.
Welche Frist gilt für einen Einspruch gegen den Bussgeldbescheid? expand_more
Nach Zustellung des Bussgeldbescheids haben Sie genau 14 Tage Zeit, schriftlich Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss bei der zuständigen Bussgeldstelle eingehen. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen ein Bussgeld? expand_more
Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn: die Messung fehlerhaft war (z. B. falsch kalibriertes Messgerät), der Fahrer nicht eindeutig identifizierbar ist, Formfehler im Bescheid vorliegen oder die Beschilderung unklar war. Besonders bei drohenden Punkten oder Fahrverbot ist eine anwaltliche Prüfung empfehlenswert. Mit Verkehrsrechtsschutz tragen Sie kein Kostenrisiko.
Was passiert bei einem Fahrverbot? expand_more
Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein für die angegebene Dauer (meist 1–3 Monate) abgeben. Bei einem erstmaligen Fahrverbot können Sie den Beginn innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. Ein Verstoss gegen das Fahrverbot ist eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Einspruch? expand_more
Ja, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Anwalt und Gericht bei Bussgeldverfahren. Das gilt für Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsverstösse, Rotlichtverstösse und Handyverstösse. Je nach Tarif kann eine Selbstbeteiligung anfallen. Strafverfahren (z. B. bei Alkohol ab 1,1 Promille) sind meist ebenfalls abgedeckt.
Kontakt
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Rechtsschutz NRW – Versicherungsvermittler | Robert-Perthel-Str. 4, 50739 Köln