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Gesundheit

Heilpraktiker-Zusatzversicherung – Natürlich gut versorgt.

Osteopathie, Akupunktur, Homöopathie und Naturheilverfahren – ergänzen Sie die Schulmedizin mit ganzheitlichen Behandlungsmethoden und lassen Sie sich die Kosten erstatten.

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eco Naturheilkunde-Experten
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Themenübersicht

Naturheilkunde im Überblick

Von Osteopathie bis Gebührenordnung – alles, was Sie über die Heilpraktiker-Zusatzversicherung wissen müssen.

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Osteopathie

Osteopathie behandelt Funktionsstörungen des Körpers durch manuelle Techniken. Besonders wirksam bei Rückenschmerzen, Migräne, Gelenkproblemen und Verspannungen. Eine Sitzung kostet 60–120 Euro – die Heilpraktiker-Versicherung erstattet 3–6 Sitzungen pro Jahr.

info Häufigste erstattete Leistung
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Akupunktur

Die traditionelle chinesische Heilmethode setzt feine Nadeln an bestimmten Körperpunkten ein. Wissenschaftlich anerkannt bei chronischen Schmerzen, Allergien und Übelkeit. Die GKV übernimmt Akupunktur nur bei Knie- und Rückenschmerzen – für alle anderen Indikationen springt die Zusatzversicherung ein.

info Wissenschaftlich bei Schmerzen anerkannt
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Homöopathie

Homöopathische Behandlungen sind bei vielen Patienten beliebt, werden von der GKV aber nicht übernommen. Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung erstattet sowohl die Behandlung beim Homöopathen als auch homöopathische Arzneimittel – je nach Tarif bis zum vereinbarten Höchstbetrag.

info Inkl. homöopathischer Arzneimittel
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Naturheilverfahren

Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), Hydrotherapie, Ernährungstherapie und traditionelle Heilverfahren – die Naturheilkunde bietet ein breites Spektrum an Behandlungsmethoden. Die Zusatzversicherung erstattet Verfahren, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker gelistet sind.

info Breites Spektrum an Verfahren
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Heilpraktiker-GebüH

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) regelt die Höchstsätze für Heilpraktikerleistungen. Versicherungen erstatten in der Regel nur bis zum GebüH-Höchstsatz. Achten Sie bei der Tarifwahl darauf, ob der Tarif nach GebüH oder nach Hufeland-Verzeichnis erstattet.

info Erstattung meist bis GebüH-Höchstsatz
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Naturheilkunde absichern

Lassen Sie sich Osteopathie, Akupunktur und Naturheilverfahren erstatten. Wir finden den passenden Heilpraktiker-Tarif für Ihre Bedürfnisse – kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen

FAQ zur Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Was deckt eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung ab? expand_more

Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung erstattet Behandlungen durch Heilpraktiker und Naturheilverfahren, die von der GKV nicht oder nur teilweise übernommen werden. Dazu gehören Osteopathie, Akupunktur, Homöopathie, Chiropraktik, Phytotherapie und viele weitere alternative Heilmethoden.

Wird Osteopathie von der Heilpraktiker-Versicherung erstattet? expand_more

Ja, Osteopathie ist eine der am häufigsten erstatteten Leistungen. Die meisten Tarife übernehmen 3 bis 6 Sitzungen pro Jahr. Eine Osteopathie-Sitzung kostet zwischen 60 und 120 Euro. Einige GKV-Kassen bezuschussen Osteopathie bereits – die Zusatzversicherung deckt den Restbetrag.

Gibt es Wartezeiten bei der Heilpraktiker-Zusatzversicherung? expand_more

Die meisten Tarife haben keine oder nur kurze Wartezeiten von 3 Monaten. Leistungsbegrenzungen in den ersten Vertragsjahren (Summenstaffeln) sind jedoch üblich: Im ersten Jahr werden oft nur 50–75 % des Jahreshöchstbetrags erstattet, ab dem dritten Jahr steht der volle Betrag zur Verfügung.

Was ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)? expand_more

Die GebüH ist das amtliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Sie regelt die Höchstsätze, die ein Heilpraktiker berechnen darf. Versicherungen erstatten in der Regel nur Leistungen bis zum GebüH-Höchstsatz. Manche Heilpraktiker berechnen höhere Sätze – die Differenz muss der Patient dann selbst tragen.

Lohnt sich eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung? expand_more

Ja, wenn Sie regelmäßig Naturheilverfahren nutzen oder nutzen möchten. Schon wenige Osteopathie- oder Akupunktursitzungen pro Jahr übersteigen den Jahresbeitrag der Versicherung. Besonders für Menschen mit chronischen Beschwerden, die auf Naturheilkunde ansprechen, ist die Versicherung sinnvoll.

Kann ich Heilpraktiker-Leistungen auch über eine Krankenzusatzversicherung abdecken? expand_more

Ja, viele Krankenzusatzversicherungen enthalten einen Heilpraktiker-Baustein als Teil eines Kombitarifs – zusammen mit Vorsorge, Sehhilfen oder Zahnzusatz. Eigenständige Heilpraktiker-Tarife bieten oft höhere Erstattungsgrenzen und umfassendere Leistungen für Naturheilverfahren.

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