Heilpraktiker-Zusatzversicherung – Natürlich gut versorgt.
Osteopathie, Akupunktur, Homöopathie und Naturheilverfahren – ergänzen Sie die Schulmedizin mit ganzheitlichen Behandlungsmethoden und lassen Sie sich die Kosten erstatten.
Themenübersicht
Naturheilkunde im Überblick
Von Osteopathie bis Gebührenordnung – alles, was Sie über die Heilpraktiker-Zusatzversicherung wissen müssen.
Osteopathie
Osteopathie behandelt Funktionsstörungen des Körpers durch manuelle Techniken. Besonders wirksam bei Rückenschmerzen, Migräne, Gelenkproblemen und Verspannungen. Eine Sitzung kostet 60–120 Euro – die Heilpraktiker-Versicherung erstattet 3–6 Sitzungen pro Jahr.
Akupunktur
Die traditionelle chinesische Heilmethode setzt feine Nadeln an bestimmten Körperpunkten ein. Wissenschaftlich anerkannt bei chronischen Schmerzen, Allergien und Übelkeit. Die GKV übernimmt Akupunktur nur bei Knie- und Rückenschmerzen – für alle anderen Indikationen springt die Zusatzversicherung ein.
Homöopathie
Homöopathische Behandlungen sind bei vielen Patienten beliebt, werden von der GKV aber nicht übernommen. Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung erstattet sowohl die Behandlung beim Homöopathen als auch homöopathische Arzneimittel – je nach Tarif bis zum vereinbarten Höchstbetrag.
Naturheilverfahren
Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), Hydrotherapie, Ernährungstherapie und traditionelle Heilverfahren – die Naturheilkunde bietet ein breites Spektrum an Behandlungsmethoden. Die Zusatzversicherung erstattet Verfahren, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker gelistet sind.
Heilpraktiker-GebüH
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) regelt die Höchstsätze für Heilpraktikerleistungen. Versicherungen erstatten in der Regel nur bis zum GebüH-Höchstsatz. Achten Sie bei der Tarifwahl darauf, ob der Tarif nach GebüH oder nach Hufeland-Verzeichnis erstattet.
Naturheilkunde absichern
Lassen Sie sich Osteopathie, Akupunktur und Naturheilverfahren erstatten. Wir finden den passenden Heilpraktiker-Tarif für Ihre Bedürfnisse – kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
FAQ zur Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Was deckt eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung ab? expand_more
Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung erstattet Behandlungen durch Heilpraktiker und Naturheilverfahren, die von der GKV nicht oder nur teilweise übernommen werden. Dazu gehören Osteopathie, Akupunktur, Homöopathie, Chiropraktik, Phytotherapie und viele weitere alternative Heilmethoden.
Wird Osteopathie von der Heilpraktiker-Versicherung erstattet? expand_more
Ja, Osteopathie ist eine der am häufigsten erstatteten Leistungen. Die meisten Tarife übernehmen 3 bis 6 Sitzungen pro Jahr. Eine Osteopathie-Sitzung kostet zwischen 60 und 120 Euro. Einige GKV-Kassen bezuschussen Osteopathie bereits – die Zusatzversicherung deckt den Restbetrag.
Gibt es Wartezeiten bei der Heilpraktiker-Zusatzversicherung? expand_more
Die meisten Tarife haben keine oder nur kurze Wartezeiten von 3 Monaten. Leistungsbegrenzungen in den ersten Vertragsjahren (Summenstaffeln) sind jedoch üblich: Im ersten Jahr werden oft nur 50–75 % des Jahreshöchstbetrags erstattet, ab dem dritten Jahr steht der volle Betrag zur Verfügung.
Was ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)? expand_more
Die GebüH ist das amtliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Sie regelt die Höchstsätze, die ein Heilpraktiker berechnen darf. Versicherungen erstatten in der Regel nur Leistungen bis zum GebüH-Höchstsatz. Manche Heilpraktiker berechnen höhere Sätze – die Differenz muss der Patient dann selbst tragen.
Lohnt sich eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung? expand_more
Ja, wenn Sie regelmäßig Naturheilverfahren nutzen oder nutzen möchten. Schon wenige Osteopathie- oder Akupunktursitzungen pro Jahr übersteigen den Jahresbeitrag der Versicherung. Besonders für Menschen mit chronischen Beschwerden, die auf Naturheilkunde ansprechen, ist die Versicherung sinnvoll.
Kann ich Heilpraktiker-Leistungen auch über eine Krankenzusatzversicherung abdecken? expand_more
Ja, viele Krankenzusatzversicherungen enthalten einen Heilpraktiker-Baustein als Teil eines Kombitarifs – zusammen mit Vorsorge, Sehhilfen oder Zahnzusatz. Eigenständige Heilpraktiker-Tarife bieten oft höhere Erstattungsgrenzen und umfassendere Leistungen für Naturheilverfahren.
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