D&O-Versicherung – Führung absichern.
Managerhaftung, Organhaftung und Vermögensschadenversicherung – schützen Sie Geschäftsführer und Vorstände vor persönlicher Haftung.
Themenübersicht
Die wichtigsten D&O-Themen
Von Geschäftsführerhaftung bis Abwehrkosten – erfahren Sie alles zur persönlichen Haftung von Führungskräften.
Geschäftsführerhaftung
GmbH-Geschäftsführer haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Pflichtverletzungen. Typische Haftungsfälle sind verspätete Insolvenzanmeldung, Steuerhinterziehung, fehlerhafte Investitionsentscheidungen oder Verstöße gegen Compliance-Vorgaben.
Vorstandshaftung
Vorstände von Aktiengesellschaften unterliegen strengen Sorgfaltspflichten. Sie haften für fehlerhafte Geschäftsführung, mangelhafte Risikovorsorge und unzureichende Compliance-Systeme. Die Business Judgment Rule schützt nur bei nachweislich sorgfältiger Entscheidungsfindung.
Innenhaftung vs. Außenhaftung
Bei der Innenhaftung macht das eigene Unternehmen (oft durch den Insolvenzverwalter) Ansprüche geltend. Bei der Außenhaftung klagen Dritte wie Gläubiger, Behörden oder Gesellschafter. Beide Szenarien werden durch die D&O-Versicherung abgedeckt.
Abwehrkosten
Bereits die Abwehr unberechtigter Ansprüche verursacht enorme Kosten: Anwalts- und Gerichtsgebühren, Gutachterkosten und langwierige Verfahren. Die D&O-Versicherung übernimmt diese Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
D&O-Versicherung anfragen
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Häufige Fragen
FAQ zur D&O-Versicherung
Was ist eine D&O-Versicherung? expand_more
Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Sie schützt Führungskräfte vor persönlicher Haftung bei Pflichtverletzungen und übernimmt Abwehr- und Schadenersatzkosten.
Wer braucht eine D&O-Versicherung? expand_more
Jeder Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat oder leitende Angestellte mit Entscheidungsbefugnis sollte über eine D&O-Versicherung verfügen. Auch bei GmbHs haften Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen – eine D&O-Versicherung ist daher unverzichtbar.
Wofür haften Geschäftsführer persönlich? expand_more
Geschäftsführer haften persönlich für Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht, verspätete Insolvenzanmeldung, fehlerhafte Geschäftsentscheidungen, Steuervergehen und Verstöße gegen Compliance-Vorgaben. Die Haftung ist unbegrenzt und erstreckt sich auf das gesamte Privatvermögen.
Was ist der Unterschied zwischen Innenhaftung und Außenhaftung? expand_more
Bei der Innenhaftung nimmt das eigene Unternehmen den Geschäftsführer in Anspruch – etwa nach einem Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter. Bei der Außenhaftung fordern Dritte wie Gläubiger, Behörden oder Geschäftspartner Schadenersatz. Die D&O-Versicherung deckt beide Fälle ab.
Wie hoch sollte die Deckungssumme einer D&O-Versicherung sein? expand_more
Die Deckungssumme sollte mindestens dem Jahresumsatz des Unternehmens entsprechen. Für KMU werden in der Regel 500.000 bis 5 Millionen Euro empfohlen. Bei größeren Unternehmen oder börsennotierten Gesellschaften sind deutlich höhere Summen üblich.
Gibt es einen Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung? expand_more
Für Vorstände von Aktiengesellschaften ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens (maximal das 1,5-fache der Jahresvergütung) gesetzlich vorgeschrieben. Für GmbH-Geschäftsführer gibt es keine Pflicht, ein freiwilliger Selbstbehalt senkt jedoch die Prämie.
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