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Gewerbe

D&O-Versicherung – Führung absichern.

Managerhaftung, Organhaftung und Vermögensschadenversicherung – schützen Sie Geschäftsführer und Vorstände vor persönlicher Haftung.

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Themenübersicht

Die wichtigsten D&O-Themen

Von Geschäftsführerhaftung bis Abwehrkosten – erfahren Sie alles zur persönlichen Haftung von Führungskräften.

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Geschäftsführerhaftung

GmbH-Geschäftsführer haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Pflichtverletzungen. Typische Haftungsfälle sind verspätete Insolvenzanmeldung, Steuerhinterziehung, fehlerhafte Investitionsentscheidungen oder Verstöße gegen Compliance-Vorgaben.

info Unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen
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Vorstandshaftung

Vorstände von Aktiengesellschaften unterliegen strengen Sorgfaltspflichten. Sie haften für fehlerhafte Geschäftsführung, mangelhafte Risikovorsorge und unzureichende Compliance-Systeme. Die Business Judgment Rule schützt nur bei nachweislich sorgfältiger Entscheidungsfindung.

info Gesetzlicher Selbstbehalt für AG-Vorstände
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Innenhaftung vs. Außenhaftung

Bei der Innenhaftung macht das eigene Unternehmen (oft durch den Insolvenzverwalter) Ansprüche geltend. Bei der Außenhaftung klagen Dritte wie Gläubiger, Behörden oder Gesellschafter. Beide Szenarien werden durch die D&O-Versicherung abgedeckt.

info Innenhaftung häufigster Schadenfall
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Abwehrkosten

Bereits die Abwehr unberechtigter Ansprüche verursacht enorme Kosten: Anwalts- und Gerichtsgebühren, Gutachterkosten und langwierige Verfahren. Die D&O-Versicherung übernimmt diese Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

info Abwehrkosten oft über 100.000 €
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Schützen Sie Ihre Führungskräfte vor persönlicher Haftung. Wir finden die passende D&O-Versicherung für Ihr Unternehmen.

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Häufige Fragen

FAQ zur D&O-Versicherung

Was ist eine D&O-Versicherung? expand_more

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Sie schützt Führungskräfte vor persönlicher Haftung bei Pflichtverletzungen und übernimmt Abwehr- und Schadenersatzkosten.

Wer braucht eine D&O-Versicherung? expand_more

Jeder Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat oder leitende Angestellte mit Entscheidungsbefugnis sollte über eine D&O-Versicherung verfügen. Auch bei GmbHs haften Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen – eine D&O-Versicherung ist daher unverzichtbar.

Wofür haften Geschäftsführer persönlich? expand_more

Geschäftsführer haften persönlich für Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht, verspätete Insolvenzanmeldung, fehlerhafte Geschäftsentscheidungen, Steuervergehen und Verstöße gegen Compliance-Vorgaben. Die Haftung ist unbegrenzt und erstreckt sich auf das gesamte Privatvermögen.

Was ist der Unterschied zwischen Innenhaftung und Außenhaftung? expand_more

Bei der Innenhaftung nimmt das eigene Unternehmen den Geschäftsführer in Anspruch – etwa nach einem Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter. Bei der Außenhaftung fordern Dritte wie Gläubiger, Behörden oder Geschäftspartner Schadenersatz. Die D&O-Versicherung deckt beide Fälle ab.

Wie hoch sollte die Deckungssumme einer D&O-Versicherung sein? expand_more

Die Deckungssumme sollte mindestens dem Jahresumsatz des Unternehmens entsprechen. Für KMU werden in der Regel 500.000 bis 5 Millionen Euro empfohlen. Bei größeren Unternehmen oder börsennotierten Gesellschaften sind deutlich höhere Summen üblich.

Gibt es einen Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung? expand_more

Für Vorstände von Aktiengesellschaften ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens (maximal das 1,5-fache der Jahresvergütung) gesetzlich vorgeschrieben. Für GmbH-Geschäftsführer gibt es keine Pflicht, ein freiwilliger Selbstbehalt senkt jedoch die Prämie.

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Gökhan Deger

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Versicherungsvermittler (IHK) · Rechtsschutz NRW

Geprüfter Versicherungsvermittler mit langjähriger Erfahrung in der Beratung zu Rechtsschutz, Gesundheit und Vorsorge. Alle Inhalte werden regelmäßig auf Aktualität und fachliche Korrektheit geprüft.

edit_calendar Aktualisiert: März 2026 verified Fachlich geprüft balance Quellen: Gesetzestexte & Urteile
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